Resilienz und Burn-out Prophylaxe

Wir beraten Unternehmen bei der Gewährleistung ihrer  Fürsorgepflicht, die sich aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen.

Dafür bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  1. Diagnosen zur Burn-out Gefährdung im Unternehmen
  2. Organisatorische Maßnahmen zur Burn-out Prophylaxe
  3. Mitarbeiterseminare zur Burn-out Prophylaxe
  4. Trainings zur Resilienzstärkung
  5. Coaching für Burn-out bedrohte Mitarbeiter
  6. Organisation der Behandlung von Burn-out betroffener Mitarbeiter